Die Sportanlage bzw. das Winterlager und die Werkstätte sind von deren Benützern sauber zu halten. Für Schäden haftet der Verursacher oder bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte.
Jedes Einbringen von Booten in die Clubanlagen, sowie Veränderungen in den Besitzverhältnissen müssen dem Oberbootsmann bzw. der Clubverwaltung zwecks korrekter Verrechnung der Liegeplätze
gemeldet werden.
Gäste haben bei öffentlichen Veranstaltungen freien Zutritt, ebenso Mitglieder anderer, dem ÖSV angehörenden Vereine.
Grundsätzlich ist die Benützung der Anlagen nur für Mitglieder, deren Ehegatten und Kinder gestattet.
Clubhaus:
Nasse Bekleidung ist zum Trocknen aufzuhängen ( Trockenraum, Holzhütte, 1 Tür ) und anschließend zu entfernen.
Terrasse und Freigelände sind von div. Gegenständen freizuhalten um ein ordentliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. ( Die notwendigen Dinge bitte diskret am Rande des Bootsliegeplatzes
oder an der Rückseite des Clubhauses verstauen - bitte nichts vergessen! ).
Aschenbecher, Geschirr und Gläser sind nach Gebrauch zu reinigen, Sessel und Tische wieder in die übliche Ordnung zu bringen. ( Bitte nichts liegen lassen! Auch die Kinder dazu anhalten! Gilt
natürlich auch für das Freigelände! ).
Die Sanitäranlagen sind sauber zu halten, der Nächste wird es Dir danken.
Vor Verlassen der Anlage sind die Balkontüren und alle Fenster zu schließen ( bitte die Dachbodenfenster nicht vergessen ), sowie die Eingangstür zu versperren und der Schranken zu schließen.
Freigelände:
Die Boote dürfen nur beweglich ( auf Slipwagen oder Anhänger ) abgestellt werden.
Die zugeteilten Liegeplätze sind einzuhalten.
Der Schranken und das Eingangstor sind immer geschlossen zu halten.
Die Zufahrtsstrasse ist nur langsam zu befahren.
Parken ist nur auf der Zufahrtsstrasse uferseitig gestattet.
Wohnmobile und Wohnwägen:
Das Abstellen von unbewohnten Wohnmobilen und Wohnanhängern ist nicht erwünscht. (vorübergehendes Stehenlassen bis max. 2 Wochen wird jedoch toleriert).
Durch die auch anteilig für Wohnfahrzeuge notwendig gewordene Grundstück-Erweiterung und die daraus entstehenden Mehrkosten für Pacht und Energie wird ein Pauschalbetrag von EUR 36,50 pro
Jahr für das Campen eingehoben. Ausgenommen sind Camping-Fahrzeuge bei Clubveranstaltungen ( Regatten, Sommernachtsfest, usw. ).
Das Waschen von Autos und Wohnmobilen ist im Clubgelände nicht gestattet.